Der Verpflegungsmehraufwand

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Der Verpflegungsmehraufwand

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Vorab: Du musst deine steuerfreien Spesen, die du vom Arbeitgeber erhältst abziehen und in Zeile 57 eintragen!

Immer wenn du vom Arbeitgeber in den „Aussendienst“ geschickt wirst (Auswärtstätigkeit), erlaubt dir der Staat Abzüge für den daraus entstandenen Mehraufwand. Beispiel: Du kennst dich lokal nicht aus, musst vielleicht in einem teuren Restaurant essen.

Für Aussendiensteinsätze, die ab und zu mal passieren, lässt sich ein Verpflegungsmehraufwand selbst errechnen und in Tabellen nachschauen, die so aussehen: 

Nicht nur das Land und die Länge des Aufenthalts spielen eine Rolle, teilweise unterteilt der Gesetzgeber das Land in verschiedene Regionen.

Für uns, die immer unterwegs sind, ist eine solche Berechnung von Hand praktisch nicht möglich. Wir analysieren deinen Dienstplan und errechnen den entstandenen Verpflegungsmehraufwand. 

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