Tagessatz von 0€ ausgewiesen
Um Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen zu können, muss eine Mindestabwesenheitsdauer zu Hause gegeben sein (mind. 8 Stunden). Wird diese unterschritten, können keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Solche Tage werden in der Auswertung mit dem Tagessatz von 0€ ausgewiesen.